Tiere & Pflanzen

Appell vor Sommersaison: Ausrüstung reinigen und Sorge zu Seen tragen

Tiere & Pflanzen

27. Mai 2025

Mit dem nahenden Sommer werden Zentralschweizer Gewässer wieder vermehrt genutzt. Damit steigt das Risiko, dass invasive Arten von See zu See verschleppt werden. Beim Stand-Up-Paddeln, Fischen, Tauchen u. ä. muss die Ausrüstung unbedingt gereinigt werden. Für Schiffe gilt die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.

Medienmitteilung

Im Sinne gesunder Zentralschweizer Gewässer appellieren die Aufsichtskommission Vierwaldstättersee (AKV) und Umwelt Zentralschweiz gemeinsam an die Bevölkerung, in der Sommersaison verantwortungsvoll mit unseren Seen umzugehen.

Ausrüstung für Wassersport, Tauchen oder Fischen muss nach Gebrauch unbedingt sorgfältig gereinigt werden.

So kann verhindert werden, dass gebietsfremde Tiere und Pflanzen über die Ausrüstung unbemerkt von einem Gewässer ins nächste verschleppt werden. Gemeinsam lässt sich so die Weiterverbreitung invasiver Organismen wie der Quaggamuschel verhindern.

Die Quaggamuschel ist im Juli 2024 unerfreulicherweise im Alpnachersee und im Zugersee nachgewiesen worden. Die Muschel kann hohe Schäden an Infrastrukturen und am Gewässerökosystem anrichten – sie verstopft Wasserleitungen und verdrängt einheimische Arten. «Die Verschleppung der Muschel in weitere Zentralschweizer Gewässer ist deshalb unbedingt zu vermeiden», sagt Philip Baruffa, Geschäftsleiter der AKV.

Reinigungsgebot für Fischerei und Wassersport: Ausrüstung reinigen, kontrollieren und trocknen

Beim Fischen, Stand-Up-Paddeln, Tauchen, Kanu- und Schlauchbootfahren sowie bei ähnlichen Freizeitaktivitäten besteht ein Reinigungsgebot. Gereinigt werden müssen Ausrüstungen, die das Gewässer wechseln. Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  • Reinigen Sie ihr Material gründlich mit heissem Wasser.
  • Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor einem Gewässerwechsel vollständig.

Für Schiffe mit Kontrollschild gilt die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt seit August 2024 bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP). Die neue Pflicht hat sich im vergangenen Sommer bewährt und geht nun in die zweite Saison. Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  • Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes.
  • Lassen Sie Ihr Schiff fachgerecht in einer anerkannten Reinigungsstelle reinigen.
  • Sie erhalten automatisiert eine Freigabe für das Gewässer und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Freigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie diese bei einer Kontrolle vor.

Weitere Kantone schliessen sich Zentralschweizer Pionierprojekt an

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht hat Pioniercharakter und ist schweizweit einmalig. Das von den Zentralschweizer Kantonen entwickelte System steht weiteren Kantonen offen, sich anzuschliessen. Bereits angeschlossen haben sich die fünf Kantone Bern, Zürich, Glarus, Graubünden und St. Gallen. Die rasante Ausbreitung der Quaggamuschel in der Region macht deutlich, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen gegen eingeschleppte Arten und ihre Folgen ist.

Hier geht es zu allen Informationen rund um die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht sowie zu kantonalen Zusatzregelungen.

Engagement gegen aquatische Neobiota

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13. Februar 2025

Die Verbreitung invasiver Arten muss dringend verhindert werden. Die Ausweitung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht auf andere Kantone steht bevor.

Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt seit August 2024 bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP). Diese gilt zum Schutz der Gewässer vor der Ausbreitung unerwünschter gebietsfremder Organismen, sogenannter invasiver, aquatischer Neobiota, wie der Quaggamuschel.

Nachdem der Vierwaldstättersee und die weiteren Seen in der Zentralschweiz lange vor der Quaggamuschel verschont geblieben waren, ist die Muschel im Juli 2024 im Alpnachersee und im Zugersee nachgewiesen worden.

Diese Entdeckung ist sehr unerfreulich. Von anderen befallenen Seen wie dem Bodensee ist bekannt, dass die Ansiedlung dieser gebietsfremden invasiven Muschel grosse negative Auswirkungen auf das Gewässerökosystem, die Fischerei sowie Infrastrukturanlagen haben kann.

Koordiniertes Vorgehen der Kantone bleibt wichtig

Ist die Quaggamuschel erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen. Das koordinierte Vorgehen der Zentralschweizer Kantone gegen aquatische Neobiota bleibt dennoch sehr wichtig.

Die eingeführte Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) soll verhindern, dass die Quaggamuschel in andere Zentralschweizer Gewässer verschleppt wird – beispielsweise durch Schiffe, Wassersport- oder Fischereimaterial. Ebenfalls schützt die SMRP den Vierwaldstättersee und die weiteren Gewässer vor anderen gebietsfremden Organismen.

Neue Meldeplattform wurde lanciert

Und so funktioniert die SMRP: Ein Gewässerwechsel mit einem immatrikulierten Schiff (mit Kontrollschild) muss vorab über die neue, kantonsübergreifende Meldeplattform gemeldet werden. Anschliessend ist das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle (z.B. eine Werft) fachgerecht reinigen zu lassen. Die daraufhin erhaltene Bewilligung muss im Fall einer Kontrolle vorgezeigt werden.

Hier geht’s zur Kampagnenseite und zur Meldeplattform:

Weitere Kantone schliessen sich Pionier-Projekt an

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht hat Pioniercharakter und ist schweizweit einmalig. Das System steht weiteren Kantonen offen, sich anzuschliessen. Als erster weiterer Kanton hat sich Bern dem Zentralschweizer Vorgehen angeschlossen und hat die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im September 2024 eingeführt. Weitere Kantone, allen voran in der Ostschweiz, dürften bald folgen.

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt für immatrikulierte Schiffe. Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte, Fischerei- und Tauchmaterial ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen.