Nach der Hitzeperiode ist vor der Hitzeperiode: Heisse und trockene Sommer werden in Zukunft öfter vorkommen, die Pegelstände von Gewässern möglicherweise neue Tiefrekorde erreichen. Zum Ende der Hitzeperiode deshalb eine Bilanz: Hat sich die Regulierung des Pegelstandes des Vierwaldstättersees durch das Reusswehr bewährt?
Der Pegelstand ist tief, aber nicht rekordtief
Kurz gesagt: Die Regulierung hat beim Vierwaldstättersee Schlimmeres verhindert. Der Seespiegel ist zwar tief, aber nicht rekordtief. Anders sieht es bei zahlreichen Schweizer Seen aus, die Ende Sommer rekordtiefe Wasserstände verzeichnen, darunter der Baldeggersee, Hallwilersee, Zürichsee oder Bodensee. Im Zürichsee und Bodensee können Schiffe der Schifffahrtsgesellschaften deshalb inzwischen mehrere Anlegestellen nicht mehr anfahren.
«Der Pegel des Vierwaldstättersees wäre auch deutlich tiefer, wenn wir nicht reagiert hätten», sagt Viktor Schmidiger, Sekretär der Reusswehrkommission. Der Abfluss am Reusswehr wurde ab dem 8. Juli und während des ganzen Sommers überproportional gedrosselt – unter Anwendung des Artikels 13 für Spezialfälle im Wehrreglement. Aktuell fliessen nur 32 Kubikmeter Wasser pro Sekunde (m3/s) die Reuss hinab statt den im Oktober üblichen rund 60 bis 80 Kubikmeter. Schmidiger:
«Wir haben relativ früh eingegriffen. Dazu bewogen hat uns der trockene Frühling und die damalige Prognose auf eine weitere Trockenperiode.»
Viktor Schmidiger, Sekretär der Reusswehrkommission
In der Folge sank der Wasserstand des Vierwaldstättersees Anfang Oktober auf 433.36 m ü. M. Das ist tiefer als im meteorologisch vergleichbaren Sommer 2003 (433.55 m ü. M.), aber noch über dem historischen Rekordtief: Am 26. April 1917 betrug der Wasserstand 433.02 m ü. M.

(Quelle: www.hydrodaten.admin.ch)
Weniger Wasser für Reuss und Rotsee
Die logische Konsequenz dieser Regulierung: Etwas weniger Wasser floss – vor allem zu Beginn der Drosselung – in die Reuss ab, was wiederum zu niedrigeren Wasserständen flussabwärts geführt hat. Wobei immer deutlich mehr Wasser in die Reuss abgegeben wurde, als es die minimale Restwassermenge in der Reuss erfordert. Diese beträgt von März bis Juli 35 m3/s, in den Monaten August und September 20 m3/s und in den übrigen Monaten 12 m3/s.
Ausreichend Wasser in der Reuss braucht es zum Beispiel allein schon für den Rotsee: Dieser wird durch die Reuss gespiesen. Bereits im vergangenen Winter installierte man aufgrund der Trockenheit – geringe Schneeschmelze und Niederschläge – Pumpen in der Reuss. Sie gewährleisten die Frischwasserzufuhr in den Rotsee. Während rund einem Monat ab Mitte Januar 2026 wurde Wasser von der Reuss in den Rotsee gepumpt – und erneut während einiger Tage Anfang Oktober wegen des ausbleibenden Niederschlags.
Darüber hinaus ist die Reuss der Hauptlieferant von Grundwasser im Reusstal in den Kantonen Luzern und Aargau. «Einen gewissen Reusspegel zu halten, ist deshalb von hohem Interesse», sagt Viktor Schmidiger.

(Quelle: www.hydrodaten.admin.ch)
Reuss versus Vierwaldstättersee: Welches Gewässer wann Vorrang hat
Aber was tun, wenn es – wie in diesem Sommer – überall an Wasser fehlt? Ist ein stabiler Seepegel unter dem Strich wichtiger als eine genügende Wassermenge in der Reuss? So pauschal lässt sich das nicht sagen, erklärt Viktor Schmidiger. Die Präferenz für das eine oder andere Gewässer hängt von der Jahreszeit ab.
«Im Sommer haben wir den See bevorzugt und den Seepegel mithilfe des Reusswehrs langsamer abfallen lassen. Denn von März bis September ist ein minimaler Wasserspiegel von 433.25 m ü. M. im See unter anderem wichtig für die Schifffahrt. Von Oktober bis Dezember ist wiederum die Reuss wichtiger, da sie der Forelle und weiteren Fischarten wichtige Laichgebiete bietet.»
Ausblick: Wehrreglement auf dem Prüfstand
Das Wehrreglement nimmt auf diese saisonalen Zielverschiebungen laut Schmidiger keine Rücksicht. Dieser Sommer hat (erneut) gezeigt, dass ein striktes Regulieren nach Wehrreglement bei ausserordentlichen Seeständen – sei es bei Hochwasser oder bei Niedrigwasser – nicht zu optimalen Resultaten führt. «In gewisser Weise konnten wir es diesen Sommer zum Guten korrigieren – ein bisschen Glück war auch dabei.»
Eine Möglichkeit wäre, die untere Grenze des Toleranzbereichs etwas höher festzulegen. Schmidiger rät jedoch von einer voreiligen Entscheidung ab. «Eine derartige Anpassung hätte sofort Auswirkungen auf andere Ziele, beispielsweise auf das im Hochwasserfall vorhandene Speichervolumen im See.» An ihrer nächsten Sitzung wird die Reusswehrkommission dieses Thema diskutieren und wenn nötig den Prozess zur Anpassung des Wehrreglements ins Rollen bringen.

Mehr Informationen
- Reusswehranlage
- Reusswehrreglement
- Hydrodaten des Bundes Vierwaldstättersee
- Hydrodaten des Bundes Reuss
- Nationale Trockenheitsplattform
- Luzerner Zeitung: «Streit um Pegelstände am Vierwaldstättersee»
- Luzerner Zeitung: «Gewässer unter Druck: Nun wird der Rotsee bepumpt»
Der Kern des heutigen Wehrreglements
Das Wehrreglement umfasst 24 verschiedene Zielgrössen, die nicht einzeln erfüllt werden müssen, bzw. können, sondern in der Gesamtheit optimal zu erfüllen sind. Diese Zielgrössen gelten weitgehend für den Vierwaldstättersee und die Reuss. Beispiele sind:
- Hochwasserschutz
- Schifffahrt
- Fischerei
- Uferschutz
- Energieproduktion
- Fische
- Wasserpflanzen
- Amphibien
- Ufervegetation
Das Wehrreglement besagt weiter Folgendes:
- Innerhalb der Toleranzgrenzen von 433.45 bis 434.00 m ü. M. muss ein natürliches Pegelregime herrschen. Das heisst, in diesem Toleranzbereich liegt die Abflussmenge proportional zur Seehöhe. Je höher der See steigt, desto grösser ist die Abflussmenge und umgekehrt. Es wird nicht korrigierend regulierend eingegriffen.
- Sinkt der Seepegel unter 433.45 m ü. M., wird der Seeausfluss überproportional gedrosselt, damit der Seepegel bei geringer Zuflussmenge langsamer als natürlich absinkt, respektive bei wieder etwas höherem Zufluss schneller wieder den Toleranzbereich erreicht.
- Ein minimaler Seepegel von 433.25 m ü. M. soll wenn möglich nicht unterschritten werden, um die Linienschifffahrt zu gewährleisten. Wobei solange technisch irgendwie möglich eine minimal vorgegebene Restwassermenge in die Reuss abzugeben ist. (Die Reuss darf nicht austrocknen.)
- Überschreitet der Seepegel die Kote 434.00 m ü. M., wird der Abfluss überproportional vergrössert, damit der Seepegel bei hohen Zuflüssen weniger schnell und weniger hoch ansteigt und bei abnehmendem Zufluss möglichst rasch wieder in den Toleranzbereich kommt.
Für ein systematisch anderes Regulieren ist eine Anpassung des heute gültigen Wehrreglements notwendig. Dabei sind die Auswirkungen auf alle 24 Zielgrössen aufzuzeigen. Ein neues Reglement ist öffentlich aufzulegen, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen und ist schlussendlich von den Regierungen der Anrainergemeinden in Kraft zu setzen. Dabei handelt es sich um einen mehrjährigen Prozess. Das heute geltende Reglement wurde 2007 provisorisch in Kraft gesetzt und nach einem zehnjährigen Monitoringprogramm bewilligt.
